Allgemeine Geschäftsbedingungen

 1. Urheberrecht und Nutzungsrechte

1.1 Jeder von MARWIN online erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an seinen Werkleistungen gerichtet ist. Es gelten die Bestimmungen der §§ 2 und 31 UrhG in Verbindung mit den Werkvertragsbestimmungen des BGB.

1.2 Für die Entwürfe und Werkzeichnungen von MARWIN online als geistige Schöpfung gilt das Urheberr­echtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

1.3 Die Entwürfe und Werkzeichnungen dürfen einschließlich der Urheberzeichnungen weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen oder Details – ist unzulässig.

1.4 Die Arbeiten dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im ver­­ein­barten Umfang verwertet werden. Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung ist nur mit der Einwilligung von MARWIN online und nach Vereinbarung eines zusätzlichen Nutzungshonorars gestattet.

1.5 Mit der Zahlung des Nutzungshonorars erwirbt der Auftraggeber das Recht, die Arbeiten im vereinbarten Rahmen zu verwerten (nutzen). Dabei räumt ihm MARWIN online in der Regel zugleich das aus­schließliche Nutzungsrecht gemäß § 31 Abs. 3 UrhG ein.

1.6 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart worden ist.

2. Vergütung

2.1 Entwürfe und Werkzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung dieser Leistung setzt sich aus folgenden Teilhono­raren zusammen:

a) dem Entwurfshonorar
b) dem Entgelt für das Copyright (Nutzungshonorar)
c) dem Werkzeichnungshonorar

2.2 Die Vergütung wird auf der Grundlage des Vergütungstarifvertrages (VTV) für Design­leistungen arbeitnehmerähn­licher freier Mitarbeiter in der jeweils gültigen Fassung berechnet.
Danach ist für die Bemessung der jeweiligen Teilleistungen maßgeblich:

1) die Bedeutung des Auftraggebers
2) Rang und Ruf des Entwerfers
3) Art und Umfang der zu erbringenden Leistung
4) der Umfang der vorgesehenen Nutzung

2.3 Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt, entfällt das Entgelt für das Copyright.

2.4 Die Vorlage von Entwürfen und sämtliche sonstige Tätigkeiten, die MARWIN online für den Auf­traggeber erbringt sind kostenpflichtig, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes ver­einbart wird.

3. Fälligkeiten

3.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes ver­einbart wird. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen angenommen, so ist ein entsprech­endes Teilhonorar jeweils bei Abnahme des Teiles fällig.

3.2 Bei Zahlungsverzug kann MARWIN online Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskont­satz der Deutschen Bundesbank verlangen.

3.3 Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit und erfordert von der Agentur MARWIN online hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auf­trags­erteilung. 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten.

3.4 Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich Mehrwertsteuer zu zahlen sind.

4. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

4.1 Sonderleistungen wie z.B. die Umarbeitung oder Änderung von Werkzeichnungen, Manus­kript­studium oder Drucküber­wachung werden dem Zeitaufwand entsprechend VTV gesondert berechnet.

4.2 MARWIN online ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftragsgebers zu bestellen.

4.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von MARWIN online abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, MARWIN online im Innerverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertrags­abschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

4.4 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Fotosatz, Druck etc. sind vom Auf­trag­geber zu erstatten.

4.5 Kosten für Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen sind, werden nur in Rechnung gestellt, wenn die Reise mit dem Auftraggeber vereinbart wurde.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1 An Entwürfen und Werkzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigen­tums­rechte übertragen.

5.2 Die Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

5.3 Die Zusendung und etwaige Rücksendung der Arbeiten gehen auf Gefahr und Rechnung des Auftrag­gebers.

5.4 MARWIN online ist nicht verpflichtet Dateien, Quelldateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Heraus­gabe von Computerdaten oder Quelldaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat MARWIN online dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung der Agentur MARWIN online geändert werden.

6. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster

6.1 Vor der Ausführung und Vervielfältigung sind MARWIN online Korrekturmuster vorzulegen.

6.2 Die Produktionsüberwachung durch MARWIN online erfolgt nur aufgrund besonderer Verein­barung. Bei der Übernahme der Produktionsüberwachung ist MARWIN online berechtigt, nach eigenem Ermessen – unter Berücksichtigung der Vor­stellungen und Vorgaben des Auftrag­ge­bers – die notwendigen Entschei­dungen zu treffen und entsprechende Anwei­sungen zu erteilen.

6.3 Texte werden nach bestem Wissen sorgfältig gelesen, Ziffer 7 gilt sinngemäß auch für die Texte.

6.4 Von allen vervielfältigten Arbeiten werden MARWIN online 10-20 einwandfreie ungefaltete Belege (bei wertvollen Stücken eine angemessene Anzahl) unentgeltlich überlassen. MARWIN online ist berechtigt diese Stücke zum Zweck der Eigenwerbung zu verwenden.

7. Haftung

7.1 Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Werkzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text.

7.2 Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Reinausführungen oder Werkzeichnungen entfällt jede Haftung der Agentur MARWIN online.

7.3 Für wettbewerbs- oder warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragsfähigkeit der Ent­würfe haftet MARWIN online nicht.

7.4 Soweit MARWIN online notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer/Vertrags­partner keine Erfüllungsgehilfen der Agentur MARWIN online. Eine Haftung für die Leistungen und Arbeitsergebnisse solcher Auftragnehmer/Vertragspartner wird ausgeschlossen, soweit dem gesetzliche Vorschriften nicht entgegenstehen.

8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

8.1 Entwürfe, Reinausführungen oder Werkzeichnungen werden – erst nach schriftlicher Freigabe durch den Auftraggeber – von MARWIN online zur Weiterproduktion gegeben.

8.2 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künst­lerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. MARWIN online behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

8.3 Die vom Auftraggeber überlassenen Vorlagen (z.B. Fotos, Texte, Modelle, Muster etc.) werden vom De­signer unter der Voraussetzung verwendet, dass der Auftraggeber zu deren Verwendung berechtigt ist.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Erfüllungsort für beide Seiten ist Unkel am Rhein.

9.2 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.

9.3 Gerichtsstand bei Urheberrechtsfragen ist Köln (gemäß VO vom 12. August 1996 – GV.NW. S. 348).

9.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.